Reise-Rücktrittskosten-Versicherung


Die Bedingungen von Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Daher ist immer eine sorgsame Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Rechtliche Auseinandersetzungen ergeben sich häufig im Falle einer "unerwartet schweren Erkrankung", gelegentlich auch im Falle eines Arbeitsplatzverlustes. Auseinandersetzungen bei Vorliegen einer schweren Unfallverletzung, Tod oder Schwangerschaft sind selten.

Unerwartet schwere Erkrankung

Eine Krankheit ist schwer, wenn sie einen Grad erreicht, der den Antritt der Reise unzumutbar macht. Zudem darf die Erkrankung nicht vorhersehbar gewesen sein.


Vorliegen einer unerwartet schweren Erkrankung

√ unerwartet schweren Erkrankung liegt vor

X unerwartet schweren Erkrankung liegt nicht vor

√ Herzinfarkt

√ unerwartete Krebserkrankung

√ endogene Depression

√ unerwartete Flugangst/Panikattacken

√ Lungenentzündung

√ Gastroenteritis (Magen-Darm)

X bei Buchung bestehende Erkrankung

X Wiederkehr einer Depression

X Verschlimmerung von Herzbeschwerden

X Armbruch (ohne OP)

X Erkältung

X starke Kopfschmerzen

! Wichtig !

Suchen Sie sofort bei Auftreten der Erkrankung einen Arzt auf und lassen Sie sich die Fluguntauglichkeit/Reiseuntauglichkeit aufgrund der Erkrankung attestieren. Die Reise muss unverzüglich storniert oder abgebrochen werden. Einige Erkrankungen (z.B. Depressionen / Flugangst) erfordern, dass die Diagnose eines Facharztes (z.B. Facharzt für Psychiatrie) eingeholt wird. Andernfalls könnte die Versicherung nicht eintrittspflichtig sein.



Ansprüche aus einer Reise-Rücktrittskostenversicherung verjährt binnen 3 Jahren (zum Jahresende).

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Hinweise auf diesen Seiten dienen nur einer ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.



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